Beitragsrückerstattung 2018, 2019 und 2020 bei der UKV
Die Union Krankenversicherung (UKV) hat ihre Beitragsrückerstattung 2018, 2019 und 2020 veröffentlicht.
Die Berechnungsgrundsätze für die Beihilfeergänzungstarife Tarife BA-Tarife, BSS und VG haben sich gegenüber den Jahren zuvor erhöht. In den ersten drei Jahren steigt daher der Berechnungsgrundsatz dieser Tarife von 1 Monatsbeitrag auf 2 zwei Monatsbeiträge. Im vierten Jahr erhöht er sich von 1,5 Monatsbeiträgen auf 2,5 Monatsbeiträge. Ab dem fünften Jahr erhöht sich der Berechnungsgrundsatz ebenfalls um einen Monatsbeitrag auf drei Monatsbeiträge. Für alle anderen Tarife der UKV bleiben die Beitragsgrundsätze des Vorjahres gleich.
Die Details finden Sie bei uns im KV-Lux unter: Anträge und Formulare oder im Menü Tarif.Info.